Kinder-, Jugend- und Familienhaus
Das DRK Kinder-, Jugend- und Familienhaus Mildenau ist idyllisch im ländlichen Raum im Westerzgebirge gelegen und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Erzgebirgskreishauptstadt Annaberg-Buchholz. Unser Hauptanliegen ist es, den aufgenommenen jungen Menschen einen Lebensraum zu schaffen, der es ihnen ermöglicht, sich aus den bisherigen Konfliktbereichen in Schule, Elternhaus und sozialem Umfeld zu lösen. In der näheren Umgebung des Hauses befinden sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Schulformen (Grundschulen, Mittelschulen, Eurogymnasium, Evangelisches Gymnasium, Lernförderschule, Musikschule). Weiterhin stehen Bildungsvereine für Berufsvorbereitungsjahre und zahlreiche Bildungsträger für Ausbildungsberufe unterschiedlichster Art zur Verfügung. Somit haben die Kinder und Jugendlichen sehr kurze Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt neben unserem Haus. Äußerst positiv wirken sich auf die Entwicklung der jungen Menschen die regionalen und kulturellen Freizeitangebote sowie das breite sportliche Angebotsspektrum aus. Diese sind u.a. die Wasserwacht, Jugendfeuerwehr, Jugendrotkreuz, Judo, Kegeln, Leichtathletik, Gymnastik, Volleyball um nur einige zu nennen. Entsprechend seinen Interessen und Neigungen findet jeder das passende Angebot und kann sich in der Freizeit einer sinnvollen und für ihn geeigneten Beschäftigung widmen. Ziel des Heimaufenthaltes ist es, die Kinder und Jugendlichen zu befähigen, ihre Zukunft mit einem ausreichenden Maß an Selbständigkeit und Sicherheit als anerkanntes Mitglied der Gesellschaft zu gestalten. Hierbei werden in das sozialpädagogische Konzept alle Elemente, die die Persönlichkeit in ihrer Gesamtheit berücksichtigen, einbezogen.
Ansprechpartner
HerrMartin Josiger
Tel: +49(0)373353490
m.josiger@drk-annaberg.de Dorfstraße 84
09456 Mildenau
Rechtsgrundlagen
- § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung
- § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
- § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung
- § 34 SGB VIII stationäre Jugendhilfe/Heimerziehung
- § 36 SGB VIII Mitwirkung und Hilfeplan
- § 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung in Verbindung mit §§ 30, 35
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.