KiHe_buehnenbild.jpg © DRK KV Annaberg-Buchholz e.V.

Kinder-, Jugend- und Familienhaus

Das DRK Kinder-, Jugend- und Familienhaus Mildenau ist idyllisch im ländlichen Raum im Westerzgebirge gelegen und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Erzgebirgskreishauptstadt Annaberg-Buchholz. Unser Hauptanliegen ist es, den aufgenommenen jungen Menschen einen Lebensraum zu schaffen, der es ihnen ermöglicht, sich aus den bisherigen Konfliktbereichen in Schule, Elternhaus und sozialem Umfeld zu lösen. In der näheren Umgebung des Hauses befinden sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Schulformen (Grundschulen, Mittelschulen, Eurogymnasium, Evangelisches Gymnasium, Lernförderschule, Musikschule). Weiterhin stehen Bildungsvereine für Berufsvorbereitungsjahre und zahlreiche Bildungsträger für Ausbildungsberufe unterschiedlichster Art zur Verfügung. Somit haben die Kinder und Jugendlichen sehr kurze Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt neben unserem Haus. Äußerst positiv wirken sich auf die Entwicklung der jungen Menschen die regionalen und kulturellen Freizeitangebote sowie das breite sportliche Angebotsspektrum aus. Diese sind u.a. die Wasserwacht, Jugendfeuerwehr, Jugendrotkreuz, Judo, Kegeln, Leichtathletik, Gymnastik, Volleyball um nur einige zu nennen. Entsprechend seinen Interessen und Neigungen findet jeder das passende Angebot und kann sich in der Freizeit einer sinnvollen und für ihn geeigneten Beschäftigung widmen. Ziel des Heimaufenthaltes ist es, die Kinder und Jugendlichen zu befähigen, ihre Zukunft mit einem ausreichenden Maß an Selbständigkeit und Sicherheit als anerkanntes Mitglied der Gesellschaft zu gestalten. Hierbei werden in das sozialpädagogische Konzept alle Elemente, die die Persönlichkeit in ihrer Gesamtheit berücksichtigen, einbezogen.

Ansprechpartner

Herr
Martin Josiger

Tel: +49(0)373353490
m.josiger@drk-annaberg.de Dorfstraße 84
09456 Mildenau

Rechtsgrundlagen

  • § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung
  • § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
  • § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung
  • § 34 SGB VIII stationäre Jugendhilfe/Heimerziehung
  • § 36 SGB VIII Mitwirkung und Hilfeplan
  • § 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung in Verbindung mit §§ 30, 35
  • Wohngruppe / betreutes Jugendwohnen

    Die Wohngruppe ist ausgerichtet für Kinder im schulpflichtigen Alter, die Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, eine intensive Lernförderung benötigen und aufgrund familiärer Probleme einer Betreuung im Kinderheim bedürfen. Weiterhin finden Jugendliche eine Aufnahme, die schulisch oder beruflich gefördert werden müssen aber schon weitgehend autonom leben können.Das Aufnahmealter beiderlei Geschlechts liegt zwischen 6 und 18 Jahren.Kurzzeitig besteht auch die Möglichkeit, Kinder ab 3 Jahren aufzunehmen, wenn sie eine Kindereinrichtung besuchen.

    Pädagogische Inhalte/Grundleistungen
    • Planung, Reflexion, Evaluation des Erziehungsprozesses
    • Unterstützung und Lernförderung ? tägliche intensive Hausaufgabenförderung
    • Aufarbeitung von Lerndefiziten
    • Enge Zusammenarbeit mit Schulen und Ausbildungseinrichtungen
    • Beteiligung der Eltern an der schulischen Entwicklung während des Heimaufenthaltes
    • Teilnahme der Eltern an gemeinsamen Veranstaltungen in Heim und Schule
    • Regelmäßige Elterngespräche
    • Gewährleistung der regelmäßigen medizinischen Grundversorgung
    • Hilfe der Erzieher bei Gruppenkonflikten und Einzelproblemen
    • Ermöglichung individueller Sport- und Freizeitbetätigungen
    • Mitwirkung am Fortschreiben des Hilfeplanes durch regelmäßige Besprechungen mit allen Beteiligten
    • Angebote der Ergotherapie und psychologische Betreuung
    • Entwicklung von Selbständigkeit und Selbstverantwortung

     

    Die Wohngruppe befindet sich im 3. Stock des Hauses und verfügt über 12 Plätze in sehr gut ausgestatteten Zweibettzimmern mit einem eigenen, geräumigen Sanitärbereich. Die Lage der Räume ist so gestaltet, dass eine gute Altersstruktur gewährleistet werden kann, d.h. Kinder ähnlichen Alters können in nebeneinander liegenden Zimmern wohnen.

    Weiterhin gehören zum Gruppenbereich eine modern ausgestattete Küche und ein gemütlicher Aufenthaltsraum.

    Betreutes Jugendwohnen/Verselbständigung nach §34 KJHG
    Diese Hilfeform ist eine Übergangshilfe zwischen Heimerziehung und einer zukünftigen selbständigen Lebensform, da hier die eigenverantwortliche, eigenständige Lebensführung im Fokus steht. Sie ist geprägt von einer weitgehenden Selbstbestimmung und Selbstorganisation in eigenen Wohnräumen.
    Der junge Mensch erhält ein erforderliches Maß an Erziehung und Betreuung unter Berücksichtigung des bereits erreichten Grades an Selbständigkeit. In diesem Zusammenhang wird ein Freiraum an selbst bestimmbaren Rahmenbedingungen geschaffen, gekoppelt mit einem jederzeit auffangbereiten institutionellen und persönlichen Rückhalt. Das bedeutet konkret, dass dem Jugendlichen jederzeit eine pädagogische Kontaktperson zur Verfügung steht, um bestehende Unsicherheiten oder auftretende Probleme lösen zu können.

    Zielgruppe

    • Jugendliche mit einem hohen Selbständigkeitsanspruch, die längere Zeit in einer Heimgruppe gelebt haben
    • Jugendliche, für die am Ende der Jugendhilfemaßnahme keine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist und aus diesem Grund in ein selbständiges, eigenverantwortliches Leben herangeführt werden müssen

    Es steht 1 Platz für Jugendliche ab 16 Jahren zur Verfügung. Wir bieten dazu eine voll möblierte 46 Quadratmeter große Wohnung bestehend aus Eingangsbereich, Wohnraum, Küche, Schlafzimmer und Sanitärbereich im 2. Obergeschoss des Hauses.

  • Angebot für junge Mütter/Väter mit Kind

    Wohngruppe für minderjährige schwangere Mädchen und junge Mütter bzw. Väter mit ihren Säuglingen und Kleinkindern.

    Zielsetzung

    Zeitlich befristete Betreuung von Schwangeren bzw. jungen Frauen mit ihren Kleinkindern, die durch Alltagserleben, pädagogische Förderung in der Entwicklung ihrer Rolle als Mutter unterstützt und gefördert sowie auf die Selbstständigkeit hingeführt werden sollen.

    Kernziele
    • Neustrukturierung des Alltages der jungen Frauen unter Einbeziehung der Bedürfnisse ihrer Kinder
    • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
    • Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung. Abbau und Vermeidung von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht, etc.)
    • Mobilisierung der Ressourcen der jungen Frauen, Entfaltung der Persönlichkeit
    • Hilfe zur Selbsthilfe
    • Gestaltung der Bezüge zu den Vätern der Kinder und Freunden
    • Erhalt und Entwicklung wichtiger und förderlicher Bezüge innerhalb und außerhalb der Herkunftsfamilie
    • Soweit möglich schulische und/oder berufliche Integration, soziale Integration im Gemeinwesen

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.